NEWS (7.11.07)
Der Verfassungsklage wurde stattgegeben und das Hufbeschlagsgesetz in denen die Hufpflege und Huftechnik betreffenden Punkten für nichtig erklärt.
Zusammenfassung (Pressemitteilung BVerfG)
Entscheidung im Detail (Seite des BVerfG)
Die Regelungen des neuen Hufbeschlagsgesetzes, die die Ausbildung von staatlich geprüften Hufbeschlagsschmieden regeln, bleiben gültig, denn dagegen hatte ja auch niemand geklagt ;-)
Hufpflege und Huftechnik müssen nach der Entscheidung als eigenständige Berufe erhalten bleiben. Das heißt, für die Ausübung der Barhufbearbeitung kann keine Ausbildung in Metallbearbeitung und Anbringung von Beschlag verlangt werden. Es wird ausgeführt, dass eine theoretische Ausbildung von Hufpflegern (und Technikern) in allen Beschlagsmöglichkeiten wünschenswert sei, um eine kompetente Beratung des Pferdebesitzers sicherzustellen.
Die 'alternativen' Schulen für Hufpflege und Technik dürfen weiter unterrichten, ohne dass ihre Ausbilder eine Qualifikation als Hufschmied erwerben.
Wie dieses Urteil nun genau umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Es wäre z.B. denkbar, dass es eine staatliche Prüfung für Hufpflege oder Technik eingeführt wird. Erfahre ich hier neues, berichte ich.
Stand: Herbst 06:
Das neue Hufbeschlagsgesetz wurde vor einigen Wochen vom Parlament
verabschiedet, nachdem deutliche Kritik vor allem von Seiten der
Barhufpflege- und Freizeitreiterverbände keinen Erfolg hatte. Durch das
Gesetz ergeben sich drastische Änderungen im Bereich der Hufpflege, die
für jeden Pferdebesitzer und natürlich für all diejenigen, die am Huf
arbeiten wollen, betreffen.
Was ist eigentlich passiert?
Beim Lesen von Pferdezeitschriften wundert man sich, wie wenig über das
Thema berichtet wurde, und falls das überhaupt geschah, wie unkritisch.
Im Gesetz wurde eine Neudefinition des Hufbeschlages vorgenommen. Im
alten Gesetz gab es keine weitere Definition, daher wurde die normale
sprachliche Bedeutung verwendet. Dies bedeutete, dass das Hufbeschlag
das Anbringen eines Hufeisens mit Nägeln meint und eben nicht das
Beraspeln des Barhufes. Was das Beschlagen mit Kunststoffmaterialien
oder das Kleben, Techniken die damals noch nicht existierten, angeht,
besteht einige Uneinigkeit. Die Huftechniker, die ohne staatliche
Hufbeschlagprüfung mit diesen Materialien beschlugen, wurden aber über
10 Jahre lang problemlos geduldet.
Im neuen Gesetz ist Hufbeschlag 'die Gesamtheit aller Maßnahmen zum
Schutze, Gesunderhaltung, Pflege des Hufes' also jetzt auch die
Barhufpflege. Weiterhin ist geregelt, dass lediglich alltägliche
Maßnahmen wie das Säubern der Hufe ausgenommen sind.
Im weiteren Text heißt es, dass Hufbeschlag (also von Barhufpflege bis
zum Eisenbeschlag) nur vom staatlich anerkannten Hufbeschlagsschmied
ausgeübt werden darf. Alle alternativen Ausbildungen wird es -zumindest
so einfach!- nicht mehr geben. Für Huftechniker gibt es wohl eine
Übergangsfrist, in der die staatliche Prüfung abgelegt werden muss,
falls dieser weiter mit Beschlag arbeiten möchte.
Die bisher bewährte Vielfalt auf dem Markt der Hufbearbeitung soll laut
Gesetz also einfach verschwinden. Änderungsvorschläge wie eine
Beschränkung des Gesetzes auf den Beschlag oder eine 'zweistufige'
staatlich anerkannte Ausbildung, fanden keinen Konsens.
Was tun?
Zunächst einmal zwei positive Nachrichten. Das Gesetz gilt nicht für den
Pferdebesitzer, der die Barhufe des eigenen Pferdes nichtgewerblich
pflegt.
Alle Barhufbearbeiter, die bis zum 31.12.06 gewerblich den Beruf ausüben,
dürfen weiterarbeiten. Darüber hinaus ist die Zukunft der Barhufbearbeitung äußerst ungewiss.
Denn an der grundsätzlichen Ausrichtung der Ausbildung zum
Hufbeschlagsschmied ändert sich zunächst nichts, im Gegenteil, die
Ausbildung wird dadurch erschwert, dass ein angehender Hufschmied 2
Jahre lang sozialversicherungspflichtig bei einem Hufschmied beschäftigt
sein muss. Dies ist sicherlich praxisfern, da fast jeder Hufschmied ein
Alleinunternehmer ist und keinen Mitarbeiter beschäftigen kann. Zum
zweiten verbietet es jede Art der nebenberuflichen Ausbildung zum
Hufbearbeiter. Ein zuvor erlernter Metallberuf ermöglichst nach wie vor
einen einfacheren Einstieg ohne langwieriges Praktikum.
Die Inhalte werden- zumindest vorerst- im Großen und Ganzen so bleiben
wie sie sind: Deutliche Ausrichtung auf den (Eisen)beschlag, evtl.
ergänzt um einige moderne Materialien, 'Korrekturbeschläge' aller Art.
Natürlich lernen Schmiede das 'Ausschneiden', aber wohl allzu oft
ohne jede Kenntnis über natürliche leistungsfähige Barhufe. Beschlag
bleibt das 'normale', das 'orthopädische Heil- oder Hilfsmittel' und
eben NICHT die Ausnahme. Die Verarbeitung der Beschlagsmaterialien nimmt
daher einen großen Raum ein.
Meiner Meinung nach wird sich der Ansatz eines gesunden, natürlichen
Barhufes nicht auf Dauer einfach unterdrücken lassen, trotzdem können
sich Probleme ergeben. Sie als Pferdebesitzer, Hufinteressierter können
direkten Einfluss auf die Entwicklungen nehmen! Nutzen sie diese 'Macht
des Marktes'.
Es kann sich in Zukunft das Problem ergeben, dass Menschen, die
wirkliche Kenntnisse über Barhufe haben, immer schwieriger zu finden
sind. Nehmen sie Mühen auf sich, eine solche (kompetente) Person zu
finden.
Lassen sie keinen '0-8-15' Beschlagsschmied an ihr Barhufpferd! Zeigen
sie, dass sie diese Art der Bearbeitung nicht wünschen. Wo ein Markt
ist, werden sich Personen finden, die sich das entsprechende Wissen
aneignen wollen. Machen sie ihre Bedürfnisse bekannt und fügen sich
sich nicht einfach 'gesetzlich verordnetem Blödsinn'.
Selbstverständlich ist nicht jeder Schmied schlecht und nicht jeder
Barhufpfleger gut. Auf allen Seiten gibt es hervorragende Leute und
Stümper. Ich meine jedoch den Fehler im System. Beschlag als weit
verbreitete Standardbehandlung in Ausbildung und Praxis ist der
Pferdegesundheit nicht dienlich. Der Schwerpunkt der
Hufschmiedeausbildung ist daher völlig falsch. (und der Name eigentlich
auch :D)
Einen guten Hufbearbeiter werden Sie weiterhin daran erkennen, dass er
serienweise gesunde Barhufpferde produziert und Beschlag höchstens
kurzzeitig in besonderen Fällen nutzt.
Jedem, der sich jetzt oder in den nächsten Jahren für eine gewerbliche
Ausübung der Barhufpflege interessiert, dem kann ich nur raten, JETZT
ein Gewerbe anzumelden. Dies hat keinerlei Voraussetzungen, kostet ca.
30€ und geht mithilfe eines kurzes Formulars auf der Gemeinde/Stadt. Es
folgt ein wenig Papierkram. Solange man dem Finanzamt nicht durch das
Anmelden von Verlusten zur Last fällt, ist es auch völlig
unproblematisch, das Gewerbe zunächst nicht oder nur im 'Mini- Stil' an
wenigen Pferden auszuüben. Dadurch sichert man sich seinen
Bestandsschutz und kann später natürlich weitere Fortbildungen bei
alternativen Hufschulen, auch im Ausland, absolvieren.
Dies spart eine für die Barhufpflege überflüssige Beschlagsausbildung,
die für viele auch völlig unpraktikabel sein wird.
Perspektiven
Zunächst wird momentan eine Verfassungsklage gegen das Gesetz
vorbereitet, unterstützt von der
VFD und den
Barhufverbänden.
Ein Erfolg wäre sehr zu wünschen.
Ansonsten? Wer sagt, dass die
Hufschmiedeausbildung auf ewig so bleiben muss? Bei entsprechender
Nachfrage wird es hoffentlich Menschen geben, die das System, vielleicht
von innen heraus, ändern wollen!
Das haben SIE, als Pferdbesitzer, mit in der Hand.
Zeitnah ist es vielleicht durch geschickte Verhandlungen seitens der Barhufverbände möglich, die noch ausstehende Hufbeschlagsverordnung für die Barhufbearbeitung günstig zu beeinflussen oder z.B. eine staatlich 'getarnte' Barhufschule zu gründen.
Nutzen sie die Macht des Marktes. Fragen Sie wirklich kompetente Barhufpflege nach- zum Wohle ihres Pferdes.
(Die 'rechtlichen' Informationen entsprechen
meinem besten Wissen, ohne jegliche Gewähr auf Richtigkeit!)