Das neue Hufbeschlagsgesetz- was nun?

NEWS (7.11.07)

Der Verfassungsklage wurde stattgegeben und das Hufbeschlagsgesetz in denen die Hufpflege und Huftechnik betreffenden Punkten für nichtig erklärt. 

Zusammenfassung (Pressemitteilung BVerfG)

Entscheidung im Detail (Seite des BVerfG)

Die Regelungen des neuen Hufbeschlagsgesetzes, die die Ausbildung von staatlich geprüften Hufbeschlagsschmieden regeln, bleiben gültig, denn dagegen hatte ja auch niemand geklagt ;-)

Hufpflege und Huftechnik müssen nach der Entscheidung als eigenständige Berufe erhalten bleiben. Das heißt, für die Ausübung der Barhufbearbeitung kann keine Ausbildung in Metallbearbeitung und Anbringung von Beschlag verlangt werden. Es wird ausgeführt, dass eine theoretische Ausbildung von Hufpflegern (und Technikern) in allen Beschlagsmöglichkeiten wünschenswert sei, um eine kompetente Beratung des Pferdebesitzers sicherzustellen.

Die 'alternativen' Schulen für Hufpflege und Technik dürfen weiter unterrichten, ohne dass ihre Ausbilder eine Qualifikation als Hufschmied erwerben.

Wie dieses Urteil nun genau umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Es wäre z.B. denkbar, dass es eine staatliche Prüfung für Hufpflege oder Technik eingeführt wird. Erfahre ich hier neues, berichte ich.

 

Stand: Herbst 06:


Das neue Hufbeschlagsgesetz wurde vor einigen Wochen vom Parlament verabschiedet, nachdem deutliche Kritik vor allem von Seiten der Barhufpflege- und Freizeitreiterverbände keinen Erfolg hatte. Durch das Gesetz ergeben sich drastische Änderungen im Bereich der Hufpflege, die für jeden Pferdebesitzer und natürlich für all diejenigen, die am Huf arbeiten wollen, betreffen.

Was ist eigentlich passiert?
Beim Lesen von Pferdezeitschriften wundert man sich, wie wenig über das Thema berichtet wurde, und falls das überhaupt geschah, wie unkritisch.
Im Gesetz wurde eine Neudefinition des Hufbeschlages vorgenommen. Im alten Gesetz gab es keine weitere Definition, daher wurde die normale sprachliche Bedeutung verwendet. Dies bedeutete, dass das Hufbeschlag das Anbringen eines Hufeisens mit Nägeln meint und eben nicht das Beraspeln des Barhufes. Was das Beschlagen mit Kunststoffmaterialien oder das Kleben, Techniken die damals noch nicht existierten, angeht, besteht einige Uneinigkeit. Die Huftechniker, die ohne staatliche Hufbeschlagprüfung mit diesen Materialien beschlugen, wurden aber über 10 Jahre lang problemlos geduldet.
Im neuen Gesetz ist Hufbeschlag 'die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze, Gesunderhaltung, Pflege des Hufes' also jetzt auch die Barhufpflege. Weiterhin ist geregelt, dass lediglich alltägliche Maßnahmen wie das Säubern der Hufe ausgenommen sind.
Im weiteren Text heißt es, dass Hufbeschlag (also von Barhufpflege bis zum Eisenbeschlag) nur vom staatlich anerkannten Hufbeschlagsschmied ausgeübt werden darf. Alle alternativen Ausbildungen wird es -zumindest so einfach!- nicht mehr geben. Für Huftechniker gibt es wohl eine Übergangsfrist, in der die staatliche Prüfung abgelegt werden muss, falls dieser weiter mit Beschlag arbeiten möchte.
Die bisher bewährte Vielfalt auf dem Markt der Hufbearbeitung soll laut Gesetz also einfach verschwinden. Änderungsvorschläge wie eine Beschränkung des Gesetzes auf den Beschlag oder eine 'zweistufige' staatlich anerkannte Ausbildung, fanden keinen Konsens.

Was tun?
Zunächst einmal zwei positive Nachrichten. Das Gesetz gilt nicht für den Pferdebesitzer, der die Barhufe des eigenen Pferdes nichtgewerblich pflegt.
Alle Barhufbearbeiter, die bis zum 31.12.06 gewerblich den Beruf ausüben, dürfen weiterarbeiten. Darüber hinaus ist die Zukunft der Barhufbearbeitung äußerst ungewiss.
Denn an der grundsätzlichen Ausrichtung der Ausbildung zum Hufbeschlagsschmied ändert sich zunächst nichts, im Gegenteil, die Ausbildung wird dadurch erschwert, dass ein angehender Hufschmied 2 Jahre lang sozialversicherungspflichtig bei einem Hufschmied beschäftigt sein muss. Dies ist sicherlich praxisfern, da fast jeder Hufschmied ein Alleinunternehmer ist und keinen Mitarbeiter beschäftigen kann. Zum zweiten verbietet es jede Art der nebenberuflichen Ausbildung zum Hufbearbeiter. Ein zuvor erlernter Metallberuf ermöglichst nach wie vor einen einfacheren Einstieg ohne langwieriges Praktikum.
Die Inhalte werden- zumindest vorerst- im Großen und Ganzen so bleiben wie sie sind: Deutliche Ausrichtung auf den (Eisen)beschlag, evtl. ergänzt um einige moderne Materialien, 'Korrekturbeschläge' aller Art. Natürlich lernen Schmiede das 'Ausschneiden', aber wohl allzu oft ohne jede Kenntnis über natürliche leistungsfähige Barhufe. Beschlag bleibt das 'normale', das 'orthopädische Heil- oder Hilfsmittel' und eben NICHT die Ausnahme. Die Verarbeitung der Beschlagsmaterialien nimmt daher einen großen Raum ein.


Meiner Meinung nach wird sich der Ansatz eines gesunden, natürlichen Barhufes nicht auf Dauer einfach unterdrücken lassen, trotzdem können sich Probleme ergeben. Sie als Pferdebesitzer, Hufinteressierter können
direkten Einfluss auf die Entwicklungen nehmen! Nutzen sie diese 'Macht des Marktes'.
Es kann sich in Zukunft das Problem ergeben, dass Menschen, die wirkliche Kenntnisse über Barhufe haben, immer schwieriger zu finden sind. Nehmen sie Mühen auf sich, eine solche (kompetente) Person zu finden.
Lassen sie keinen '0-8-15' Beschlagsschmied an ihr Barhufpferd! Zeigen sie, dass sie diese Art der Bearbeitung nicht wünschen. Wo ein Markt ist, werden sich Personen finden, die sich das entsprechende Wissen aneignen wollen. Machen sie ihre Bedürfnisse bekannt und fügen sich sich nicht einfach 'gesetzlich verordnetem Blödsinn'.
Selbstverständlich ist nicht jeder Schmied schlecht und nicht jeder Barhufpfleger gut. Auf allen Seiten gibt es hervorragende Leute und Stümper. Ich meine jedoch den Fehler im System. Beschlag als weit verbreitete Standardbehandlung in Ausbildung und Praxis ist der Pferdegesundheit nicht dienlich. Der Schwerpunkt der Hufschmiedeausbildung ist daher völlig falsch. (und der Name eigentlich auch :D)

Einen guten Hufbearbeiter werden Sie weiterhin daran erkennen, dass er serienweise gesunde Barhufpferde produziert und Beschlag höchstens kurzzeitig in besonderen Fällen nutzt.

Jedem, der sich jetzt oder in den nächsten Jahren für eine gewerbliche Ausübung der Barhufpflege interessiert, dem kann ich nur raten, JETZT ein Gewerbe anzumelden. Dies hat keinerlei Voraussetzungen, kostet ca. 30€ und geht mithilfe eines kurzes Formulars auf der Gemeinde/Stadt. Es folgt ein wenig Papierkram. Solange man dem Finanzamt nicht durch das Anmelden von Verlusten zur Last fällt, ist es auch völlig unproblematisch, das Gewerbe zunächst nicht oder nur im 'Mini- Stil' an wenigen Pferden auszuüben. Dadurch sichert man sich seinen Bestandsschutz und kann später natürlich weitere Fortbildungen bei alternativen Hufschulen, auch im Ausland, absolvieren.
Dies spart eine für die Barhufpflege überflüssige Beschlagsausbildung, die für viele auch völlig unpraktikabel sein wird.

Perspektiven
Zunächst wird momentan eine Verfassungsklage gegen das Gesetz vorbereitet, unterstützt von der VFD und den Barhufverbänden.
Ein Erfolg wäre sehr zu wünschen.

Ansonsten? Wer sagt, dass die Hufschmiedeausbildung auf ewig so bleiben muss? Bei entsprechender Nachfrage wird es hoffentlich Menschen geben, die das System, vielleicht von innen heraus, ändern wollen!
Das haben SIE, als Pferdbesitzer, mit in der Hand.

Zeitnah ist es vielleicht durch geschickte Verhandlungen seitens der Barhufverbände möglich, die noch ausstehende Hufbeschlagsverordnung für die Barhufbearbeitung günstig zu beeinflussen oder z.B. eine staatlich 'getarnte' Barhufschule zu gründen.

Nutzen sie die Macht des Marktes. Fragen Sie wirklich kompetente Barhufpflege nach- zum Wohle ihres Pferdes.

(Die 'rechtlichen' Informationen entsprechen meinem besten Wissen, ohne jegliche Gewähr auf Richtigkeit!)